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AGB
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Autowaschstraße

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

  • Der Benutzer der Waschanlage ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen können.

  • Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile oder durch nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehörende Fahrzeugteile (z. B. Spoiler, Antenne. Zierleisten o. ä.) sowie Folgeschäden (z. B. Lackkratzer) verursacht worden ist, außer den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

  • Bei An- und Aufbauten wie stark abstehenden oder großen Spoilern, Lufthutzen, Sportanbauten, Anhängerkupplungen, Scheibenwischer im Sichtbereich, Dachständern, unlackierten Aluminiumteilen etc. können Schäden entstehen. Sprechen Sie deswegen unbedingt unser Servicepersonal in der Vorwäsche an.

  • Es gelten die vor Ort aushängenden Werte für nicht zu über- oder- unterschreitende Fahrzeugabmessungen bzw. Fahrzeugteile; insbesondere Fahrzeughöhe, Fahrzeugbreite, maximale Reifen- bzw. Felgenbreite, nicht zu unterschreitende Bodenfreiheit etc.

  • Das Betreten der Waschhalle oder das Aussteigen aus dem Fahrzeug während des Waschvorgangs ist strikt verboten.

  • Die Benutzungshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.

  • Der Kunde hat die in der Betriebsanleitung seines Fahrzeugs aufgeführten Empfehlungen für die Benutzung einer automatischen Waschanlage zu beachten.

  • Der Kunde/Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen. Der Betreiber der Anlage haftet maximal für unmittelbare Schäden.

  • Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

  • Auch bei ordnungsgemäßer Funktion der Waschanlage und Einhaltung aller genannter Anweisungen und Hinweise kann ein Restrisiko für einen Fahrzeugschaden nicht ausgeschlossen werden.

  • Der Waschanlagenbetreiber beteiligt sich nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
    ec.europa.eu/consumers/odr/

Allgemeine Geschäftsbedingungen

waschwerk Karte

 

  • Die waschwerk Karte kann nur verwendet werden, wenn ein Guthaben auf der Karte vorhanden ist.

  • Der reduzierte waschwerk Karten-Wäschepreis ist nur möglich, wenn die Wäsche mit dem Guthaben der Kundenwaschwerk Karte bezahlt wird. Dazu muss die Kundenwaschwerk Karte dem Personal zur Scannen gegeben werden. Ohne waschwerk Karte kann der reduzierte Preis nicht gewährt werden.

 

  • Folgende Aufladewerte sind möglich:

         30,- Euro (=Mindestaufladebetrag), 50,- Euro, 100,- Euro und 200,- Euro. Andere Aufladewerte
         sind nicht möglich.

         Bei einem Aufladewert von 50,- Euro laden wir der waschwerk Karte des Kunden ein um 10%
         höheres Guthaben, also 55,- Euro auf.

         Bei einem Aufladewert von 100,- Euro laden wir der waschwerk Karte des Kunden ein um 15%
         höheres Guthaben, also 115,- Euro auf.

         Bei einem Aufladewert von 200,- Euro laden wir der waschwerk Karte des Kunden ein um 20%
         höheres Guthaben, also 240,- Euro auf.

 

  • Mit der waschwerk Karte kann der Kunde an der Zentralsaugeranlage kostenlos staubsaugen.

  • Der waschwerk Karten-Wäschepreis wird vom waschwerk Kartenguthaben in Abzug gebracht. Wenn das Guthaben für die gewünschte Wäsche nicht mehr reicht, muss das Guthaben mit einem der möglichen Aufladeschritte aufgefüllt werden.

  • Eine Auszahlung des waschwerk Karten-Guthabens in nicht möglich.

  • Falls die waschwerk Karte nicht mehr benötigt wird – und nur dann – kann ein für ein gewünschtes Waschprogramm erforderliches Guthaben bar aufgezahlt werden. Die waschwerk Karte wird dann vom Personal einbehalten.

  • Es gibt die Möglichkeit ein Karten-Konto mit mehreren berechtigten Unterkarten anzulegen, d.h. mehrere waschwerk Karten greifen auf ein Guthaben zu.

  • Sofern die waschwerk Karte registriert ist, kann bei Verlust die waschwerk Karte gesperrt werden und das Guthaben auf eine neue waschwerk Karte übertragen werden. Zur Übertragung von Guthaben auf eine neue Karte muss der Kunde sich mit einem offiziellen Dokument ausweisen können. Für das Übertragen von Guthaben auf eine neue Karte können Servicekosten entstehen bzw. erhoben werden.

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